Scheinselbständigkeit vermeiden – Das Raumvermietungs-Modell für 2027
Die Deutsche Rentenversicherung prüft verschärft. Die Übergangsregelung endet am 31.12.2027. Zeit für eine rechtssichere Lösung.
Wie vermeiden Kursleiter:innen und Studios Scheinselbständigkeit?
Seit dem Herrenberg-Urteil prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob selbständige Trainer:innen faktisch in ein Studio eingegliedert sind — die Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) läuft bis 31.12.2027. Entscheidend ist, dass Trainer:innen eigene Zeiten und Preise bestimmen, eigene Kunden akquirieren und das wirtschaftliche Risiko tragen. easybook.studio unterstützt das Raumvermietungs-Modell: Trainer:innen nutzen ihr eigenes Buchungssystem mit eigenen Kunden und Preisen, das Studio vermietet nur den Raum. Das ist kein Rechtsrat — ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV-Clearingstelle schafft verbindliche Klarheit.
Warum jetzt handeln?
Das Herrenberg-Urteil hat die Spielregeln für Honorartrainer grundlegend verändert.
Verschärfte Prüfpraxis
Seit dem Herrenberg-Urteil (2022) stuft die DRV Honorartrainer vermehrt als scheinselbständig ein.
Hohe Nachzahlungen
Studios und Trainer haften gemeinsam für Sozialversicherungsbeiträge – rückwirkend über mehrere Jahre.
Übergangszeit läuft ab
Die Übergangsfrist endet am 31.12.2027. Danach drohen sofortige Konsequenzen bei Betriebsprüfungen.
Die Rechtslage im Überblick
Herrenberg-Urteil
BSG verschärft Kriterien für Selbständigkeit von Lehrkräften
DRV verschärft Prüfpraxis
Betriebsprüfungen stufen Honorarkräfte vermehrt als scheinselbständig ein
Übergangsregelung
Bundesrat beschließt Übergangsfrist für Honorarlehrkräfte
Verlängerung bis 2027
Bundestag verlängert die Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) bis zum 31.12.2027
Frist endet
Verschärfte Praxis und obligatorische Sozialversicherungspflicht für bisherige Honorarkräfte
Die 5 Prüfkriterien der DRV
Nach diesen Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine echte Selbständigkeit vorliegt.
| Kriterium | Selbständig | Scheinselbständig | Unsere Lösung |
|---|---|---|---|
| Wer bestimmt die Arbeitszeiten? | Trainer legt Zeiten selbst fest | Studio gibt Stundenplan vor | Trainer beantragt Slots, Studio bestätigt nur Verfügbarkeit |
| Wer bestimmt den Arbeitsort? | Trainer wählt Räume frei | Ausschließlich in Studio-Räumen | Trainer kann mit mehreren Studios verbunden sein |
| Wer legt die Preise fest? | Trainer bestimmt Honorar | Studio gibt Honorar vor | Trainer hat eigenes Buchungssystem mit eigenen Preisen |
| Wer trägt das wirtschaftliche Risiko? | Trainer (eigene Kunden) | Kein Risiko (Studio-Kunden) | Trainer akquiriert und verwaltet eigene Kunden |
| Gibt es einen eigenen Marktauftritt? | Eigene Website, Marketing, Branding | Nur über Studio sichtbar | Trainer hat eigenes Buchungs-Widget und Kundenportal |
Praxismodelle im Check
Nicht jedes Zusammenarbeitsmodell ist rechtssicher. Hier der Vergleich.
Honorarmodell
Hohes RisikoStudio zahlt Trainer ein Honorar. Trainer gibt Kurse im Studio für Studio-Kunden.
Trainer ist in Studio eingegliedert, hat keine eigenen Kunden, trägt kein wirtschaftliches Risiko.
Reine Raumvermietung
Teilweise sicherTrainer mietet Raum vom Studio und gibt eigene Kurse für eigene Kunden.
Funktioniert nur wenn der Trainer nachweislich selbständig auftritt (eigene Website, eigenes Buchungssystem).
Umsatzbeteiligung
UnsicherTrainer zahlt prozentual vom Umsatz an das Studio.
Kann als "verstecktes Anstellungsverhältnis" gewertet werden, wenn Trainer keine eigenen Kunden akquiriert.
easybook.studio Raumvermietung
RechtssicherTrainer hat eigenes Buchungssystem, eigene Kunden, eigene Preise. Studio vermietet nur den Raum.
Alle DRV-Kriterien erfüllt: eigenes System, eigene Kunden, eigene Preise, eigenes Risiko.
Das easybook.studio Raumvermietungs-Modell
So funktioniert die rechtssichere Zusammenarbeit zwischen Studios und Trainern.
Trainer hat eigenen Account
Eigenes Buchungssystem, eigene Kunden-Datenbank, eigene Preisgestaltung.
Studio hat eigenen Account
Eigener Kalender, Raumverwaltung, eigene Kunden und Events.
Verbindung per Einladungslink
Keine Anstellung, keine Eingliederung – nur eine geschäftliche Verbindung.
Trainer erstellt Events
Im eigenen System mit eigenen Preisen und eigener Kapazität.
Studio bestätigt Verfügbarkeit
Nur ja oder nein – keine inhaltliche Kontrolle über den Kurs.
Rechnungsstellung über Stripe
Trainer zahlt Raummiete an Studio – klare Vermieter-Mieter-Beziehung.
Warum das funktioniert – DRV-Kriterien im Check
Klare Trennung der Verantwortlichkeiten
Studio = Vermieter
Stellt nur den Raum bereit. Keine Eingliederung des Trainers.
Trainer = Unternehmer
Eigenes Buchungssystem, eigene Kunden, eigene Preise, eigenes Risiko.
Teilnehmer = Trainer-Kunden
Buchen und zahlen direkt beim Trainer, nicht beim Studio.
Wichtig
Teilnehmer sind Kunden des Trainers, nicht des Studios! Die Buchung, Zahlung und Kundenbeziehung läuft ausschließlich über den Trainer.
Häufige Fragen
Gilt die Übergangsregelung auch für Yogalehrer und Fitnesstrainer?
Ja. Die Übergangsregelung des SGB IV gilt für alle selbständigen Lehrkräfte, einschließlich Yogalehrer, Fitnesstrainer, Pilates-Trainer und Tanzlehrer. Sie wurde bis zum 31.12.2027 verlängert.
Was passiert, wenn ich bis Ende 2027 nichts ändere?
Ab 2028 kann die DRV bei Betriebsprüfungen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird. Die Nachzahlungen können mehrere Jahre umfassen und sowohl Studio als auch Trainer treffen.
Reicht es, wenn ich für mehrere Studios arbeite?
Nein, seit dem Herrenberg-Urteil reicht das nicht mehr aus. Die DRV prüft die faktische Eingliederung bei JEDEM einzelnen Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber sind nur ein Indiz, aber kein ausreichender Nachweis für Selbständigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Honorarvertrag und Raummiete?
Beim Honorarvertrag zahlt das Studio den Trainer – der Trainer ist eingegliedert und die Kunden gehören dem Studio. Bei der Raummiete zahlt der Trainer das Studio – der Trainer akquiriert eigene Kunden und trägt das wirtschaftliche Risiko.
Brauche ich als Trainer ein eigenes Buchungssystem?
Ja, ein eigenes Buchungssystem ist ein wichtiger Nachweis für Selbständigkeit. Es zeigt, dass du eigene Kunden hast, eigene Preise festlegst und dein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst. Mit easybook.studio bekommt jeder Trainer sein eigenes System.
Kann ich easybook.studio für das Raumvermietungs-Modell nutzen?
Ja, genau dafür ist unsere Lösung konzipiert. Studios können Räume zur Vermietung freigeben, Trainer buchen diese Räume und nutzen ihr eigenes Buchungssystem für ihre Kunden. Die Events erscheinen auf beiden Kalendern, aber die Buchung läuft über den Trainer.
Was kostet das Raumvermietungs-Feature?
Das Raumvermietungs-Feature ist in allen Studio-Plänen enthalten. Trainer benötigen den "Unabhängiger Trainer"-Plan. Die genauen Preise findest du auf unserer Preisseite.
Kann ich mich von der DRV prüfen lassen?
Ja, du kannst ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV beantragen. Die Entscheidung ist verbindlich. Wir empfehlen jedoch, vorher dein Arbeitsmodell rechtssicher aufzustellen – die Übergangszeit ist dafür gedacht.
Jetzt rechtssicher aufstellen
Die Übergangsregelung endet am 31.12.2027. Nutze die verbleibende Zeit, um dein Arbeitsmodell auf sichere Füße zu stellen.
Keine Kreditkarte erforderlich. Kostenloser Start in wenigen Minuten.