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Rechtssicher nach dem Herrenberg-Urteil

Scheinselbständigkeit vermeiden – Das Raumvermietungs-Modell für 2027

Die Deutsche Rentenversicherung prüft verschärft. Die Übergangsregelung endet am 31.12.2027. Zeit für eine rechtssichere Lösung.

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Kurz erklärt

Wie vermeiden Kursleiter:innen und Studios Scheinselbständigkeit?

Seit dem Herrenberg-Urteil prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob selbständige Trainer:innen faktisch in ein Studio eingegliedert sind — die Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) läuft bis 31.12.2027. Entscheidend ist, dass Trainer:innen eigene Zeiten und Preise bestimmen, eigene Kunden akquirieren und das wirtschaftliche Risiko tragen. easybook.studio unterstützt das Raumvermietungs-Modell: Trainer:innen nutzen ihr eigenes Buchungssystem mit eigenen Kunden und Preisen, das Studio vermietet nur den Raum. Das ist kein Rechtsrat — ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV-Clearingstelle schafft verbindliche Klarheit.

Zuletzt aktualisiert:

Warum jetzt handeln?

Das Herrenberg-Urteil hat die Spielregeln für Honorartrainer grundlegend verändert.

Verschärfte Prüfpraxis

Seit dem Herrenberg-Urteil (2022) stuft die DRV Honorartrainer vermehrt als scheinselbständig ein.

Hohe Nachzahlungen

Studios und Trainer haften gemeinsam für Sozialversicherungsbeiträge – rückwirkend über mehrere Jahre.

Übergangszeit läuft ab

Die Übergangsfrist endet am 31.12.2027. Danach drohen sofortige Konsequenzen bei Betriebsprüfungen.

Die Rechtslage im Überblick

Juni 2022

Herrenberg-Urteil

BSG verschärft Kriterien für Selbständigkeit von Lehrkräften

2023–2024

DRV verschärft Prüfpraxis

Betriebsprüfungen stufen Honorarkräfte vermehrt als scheinselbständig ein

Feb 2025

Übergangsregelung

Bundesrat beschließt Übergangsfrist für Honorarlehrkräfte

März 2026

Verlängerung bis 2027

Bundestag verlängert die Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) bis zum 31.12.2027

Jan 2028

Frist endet

Verschärfte Praxis und obligatorische Sozialversicherungspflicht für bisherige Honorarkräfte

Die 5 Prüfkriterien der DRV

Nach diesen Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine echte Selbständigkeit vorliegt.

Kriterium Selbständig ScheinselbständigUnsere Lösung
Wer bestimmt die Arbeitszeiten?Trainer legt Zeiten selbst festStudio gibt Stundenplan vorTrainer beantragt Slots, Studio bestätigt nur Verfügbarkeit
Wer bestimmt den Arbeitsort?Trainer wählt Räume freiAusschließlich in Studio-RäumenTrainer kann mit mehreren Studios verbunden sein
Wer legt die Preise fest?Trainer bestimmt HonorarStudio gibt Honorar vorTrainer hat eigenes Buchungssystem mit eigenen Preisen
Wer trägt das wirtschaftliche Risiko?Trainer (eigene Kunden)Kein Risiko (Studio-Kunden)Trainer akquiriert und verwaltet eigene Kunden
Gibt es einen eigenen Marktauftritt?Eigene Website, Marketing, BrandingNur über Studio sichtbarTrainer hat eigenes Buchungs-Widget und Kundenportal

Praxismodelle im Check

Nicht jedes Zusammenarbeitsmodell ist rechtssicher. Hier der Vergleich.

Honorarmodell

Hohes Risiko

Studio zahlt Trainer ein Honorar. Trainer gibt Kurse im Studio für Studio-Kunden.

Trainer ist in Studio eingegliedert, hat keine eigenen Kunden, trägt kein wirtschaftliches Risiko.

Reine Raumvermietung

Teilweise sicher

Trainer mietet Raum vom Studio und gibt eigene Kurse für eigene Kunden.

Funktioniert nur wenn der Trainer nachweislich selbständig auftritt (eigene Website, eigenes Buchungssystem).

Umsatzbeteiligung

Unsicher

Trainer zahlt prozentual vom Umsatz an das Studio.

Kann als "verstecktes Anstellungsverhältnis" gewertet werden, wenn Trainer keine eigenen Kunden akquiriert.

easybook.studio Raumvermietung

Rechtssicher

Trainer hat eigenes Buchungssystem, eigene Kunden, eigene Preise. Studio vermietet nur den Raum.

Alle DRV-Kriterien erfüllt: eigenes System, eigene Kunden, eigene Preise, eigenes Risiko.

Die rechtssichere Lösung

Das easybook.studio Raumvermietungs-Modell

So funktioniert die rechtssichere Zusammenarbeit zwischen Studios und Trainern.

Schritt 1

Trainer hat eigenen Account

Eigenes Buchungssystem, eigene Kunden-Datenbank, eigene Preisgestaltung.

Schritt 2

Studio hat eigenen Account

Eigener Kalender, Raumverwaltung, eigene Kunden und Events.

Schritt 3

Verbindung per Einladungslink

Keine Anstellung, keine Eingliederung – nur eine geschäftliche Verbindung.

Schritt 4

Trainer erstellt Events

Im eigenen System mit eigenen Preisen und eigener Kapazität.

Schritt 5

Studio bestätigt Verfügbarkeit

Nur ja oder nein – keine inhaltliche Kontrolle über den Kurs.

Schritt 6

Rechnungsstellung über Stripe

Trainer zahlt Raummiete an Studio – klare Vermieter-Mieter-Beziehung.

Warum das funktioniert – DRV-Kriterien im Check

Wer bestimmt Zeiten? – Trainer beantragt Zeitslot, Studio bestätigt nur Verfügbarkeit
Wer bestimmt den Ort? – Trainer wählt Studio aus mehreren verbundenen Studios
Wer bestimmt das Honorar? – Trainer setzt eigene Preise im eigenen Buchungssystem
Wirtschaftliches Risiko? – Trainer trägt Risiko (eigene Kunden, eigene Zahlungen)
Eigener Marktauftritt? – Trainer hat eigenes Buchungs-Widget, eigene Kunden-DB

Klare Trennung der Verantwortlichkeiten

Studio = Vermieter

Stellt nur den Raum bereit. Keine Eingliederung des Trainers.

Trainer = Unternehmer

Eigenes Buchungssystem, eigene Kunden, eigene Preise, eigenes Risiko.

Teilnehmer = Trainer-Kunden

Buchen und zahlen direkt beim Trainer, nicht beim Studio.

Wichtig

Teilnehmer sind Kunden des Trainers, nicht des Studios! Die Buchung, Zahlung und Kundenbeziehung läuft ausschließlich über den Trainer.

Häufige Fragen

Gilt die Übergangsregelung auch für Yogalehrer und Fitnesstrainer?

Ja. Die Übergangsregelung des SGB IV gilt für alle selbständigen Lehrkräfte, einschließlich Yogalehrer, Fitnesstrainer, Pilates-Trainer und Tanzlehrer. Sie wurde bis zum 31.12.2027 verlängert.

Was passiert, wenn ich bis Ende 2027 nichts ändere?

Ab 2028 kann die DRV bei Betriebsprüfungen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird. Die Nachzahlungen können mehrere Jahre umfassen und sowohl Studio als auch Trainer treffen.

Reicht es, wenn ich für mehrere Studios arbeite?

Nein, seit dem Herrenberg-Urteil reicht das nicht mehr aus. Die DRV prüft die faktische Eingliederung bei JEDEM einzelnen Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber sind nur ein Indiz, aber kein ausreichender Nachweis für Selbständigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Honorarvertrag und Raummiete?

Beim Honorarvertrag zahlt das Studio den Trainer – der Trainer ist eingegliedert und die Kunden gehören dem Studio. Bei der Raummiete zahlt der Trainer das Studio – der Trainer akquiriert eigene Kunden und trägt das wirtschaftliche Risiko.

Brauche ich als Trainer ein eigenes Buchungssystem?

Ja, ein eigenes Buchungssystem ist ein wichtiger Nachweis für Selbständigkeit. Es zeigt, dass du eigene Kunden hast, eigene Preise festlegst und dein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst. Mit easybook.studio bekommt jeder Trainer sein eigenes System.

Kann ich easybook.studio für das Raumvermietungs-Modell nutzen?

Ja, genau dafür ist unsere Lösung konzipiert. Studios können Räume zur Vermietung freigeben, Trainer buchen diese Räume und nutzen ihr eigenes Buchungssystem für ihre Kunden. Die Events erscheinen auf beiden Kalendern, aber die Buchung läuft über den Trainer.

Was kostet das Raumvermietungs-Feature?

Das Raumvermietungs-Feature ist in allen Studio-Plänen enthalten. Trainer benötigen den "Unabhängiger Trainer"-Plan. Die genauen Preise findest du auf unserer Preisseite.

Kann ich mich von der DRV prüfen lassen?

Ja, du kannst ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV beantragen. Die Entscheidung ist verbindlich. Wir empfehlen jedoch, vorher dein Arbeitsmodell rechtssicher aufzustellen – die Übergangszeit ist dafür gedacht.

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Die Übergangsregelung endet am 31.12.2027. Nutze die verbleibende Zeit, um dein Arbeitsmodell auf sichere Füße zu stellen.

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